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IMPRESSUM

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LIEGEN;SCHAFT Guesthouse
SCHUHMACHEREI Guesthouse
CORNEL`S Cafébar Vinothek
Frey & Frey GbR
Hauptstraße 37
65375 Oestrich-Winkel
mail@liegen-schaft.de
 
USt-IdNr. DE293935822
 
 
 
> Haftungsausschluss:
 
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1 GELTUNGSBEREICH

  1. 1.1  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnah- mevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Be- griffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

  2. 1.2  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

  3. 1.3  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. 2.1  Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

  2. 2.2  Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. 3.1  Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. 3.2  Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

  3. 3.3  Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. 

    Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags- schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

  4. 3.4  Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

  5. 3.5  Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  6. 3.6  Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

  7. 3.7  In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

  8. 3.8  Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

  9. 3.9  Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen- über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

  1. 4.1  Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertrags- aufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

  2. 4.2  Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

  3. 4.3  Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kosten- frei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herr- schafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Scha- densersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO er- füllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesell- schaft des Hotels].

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions- rechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Stand: November 2014 

 

1 SCOPE OF APPLICABILITY

  1. 1.1  These terms and conditions govern contracts for the rental use of hotel rooms for lodging purposes, as well as all other goods and services rendered by the hotel to the customer in this context (Hotel Accommodation Contract). The term “Hotel Ac- commodation Contract” comprises and replaces the following terms: accommoda- tion, lodging, hotel, hotel room contract.

  2. 1.2  The hotel’s prior consent in written form is required if rooms provided are to be sublet or rented to a third party, or used for other than lodging purposes, whereby section 540, para. 1, sentence 2 German Civil Code (BGB) is waived insofar as the customer is not a consumer.

  3. 1.3  The customer’s general terms and conditions shall apply only if these are previously expressly agreed.

2 CONCLUSION OF CONTRACT, PARTIES, STATUTE OF LIMITATIONS

  1. 2.1  The hotel and the customer are the contracting parties. The contract shall come into force upon the hotel’s acceptance of the customer’s offer. At its discretion, the hotel may confirm the room reservation in written form.

  2. 2.2  Any claims against the hotel shall generally be time-barred one year after the commencement of the general statute of limitations period. This shall neither apply to damage claims nor to claims which are based on an intentional or grossly negli- gent breach of obligation by the hotel.

3 SERVICES, PRICES, PAYMENT, SET-OFF

  1. 3.1  The hotel is obligated to keep the rooms reserved by the customer available and to render the agreed services.

  2. 3.2  The customer is obligated to pay the agreed or applicable hotel prices for rooms provided and for other services accepted. This also applies to services ordered by the customer directly or via the hotel, which a third party provides and the hotel dis- burses.

  3. 3.3  The agreed prices include all taxes and local taxes in effect at the time of the conclusion of contract. This does not include locally levied taxes, which are owed by the guest himself according to the particular municipal law, such as visitor’s tax.
    If the statutory value added tax is changed or if local taxes concerning the rooms and services are newly introduced, changed or abolished after these have been contractually agreed upon, the prices will be adjusted. This only applies to contracts concluded with consumers, if four months have passed between the conclusion and fulfilment of the contract.

  4. 3.4  The hotel can make its consent to the customer’s later request for a reduction of the number of reserved rooms, services of the hotel or the customer’s length of stay dependent on the increase of the price for the rooms and/or for the other services.

  5. 3.5  Hotel invoices not stating a due date are payable without deduction and due within ten days of receipt of the invoice. The hotel can demand immediate payment of due debt from the customer. The statutory rules concerning the consequences of default of payment apply. The hotel reserves the right to prove greater damage.

  6. 3.6  The hotel is entitled to require a reasonable advance payment or a security, such as a credit card guarantee, from the customer upon conclusion of the contract. The amount of the advance payment and payment dates may be agreed in written form in the contract. The statutory provisions shall remain unaffected with advance pay- ments or a security for package tours. The statutory rules concerning the conse- quences of default of payment apply.

  7. 3.7  In justified cases, e.g. the customer’s default in payment or expansion of the scope of the contract, the hotel shall be entitled, also after the conclusion of the contract up to the commencement of the stay, to demand an advance payment or a security within the meaning of the above-mentioned No. 3.6 or an increase of the advance payment or a security agreed in the contract up to the total agreed remuneration.

  8. 3.8  Furthermore, the hotel shall be entitled, at the commencement and during the customer’s stay, to demand a reasonable advance payment or security deposit with- in the meaning of the above-mentioned No. 3.6 for existing and future accounts re- ceivable from the contract, insofar as such has not already been paid pursuant to the above-mentioned No. 3.6 and/or No. 3.7.

  9. 3.9  The customer may only set-off, reduce or clear a claim by the hotel with a claim which is undisputed or decided with final, res judicata effect.

4 WITHDRAWAL OF THE CUSTOMER (CANCELLATION, ANNULMENT)/ FAILURE TO USE HOTEL SERVICES (NO SHOW)

  1. 4.1  The customer can only withdraw from the contract concluded with the hotel, if a right of withdrawal was explicitly agreed upon in the contract, another statutory right of withdrawal exists or if the hotel gives its explicit consent to the withdrawal. The contractual agreement of a right of withdrawal as well as the consent to withdrawal from the contract shall be in written from.

  2. 4.2  Insofar as the hotel and customer have agreed upon a date for a cost-free with- drawal from the contract, the customer may withdraw from the contract up to that date without incurring payment or damage compensation claims by the hotel. The customer’s right of withdrawal shall expire, if he does not exercise his right of with- drawal vis-à-vis the hotel by the agreed date.

  3. 4.3  If a contractual right of withdrawal was not agreed or has expired, a statutory right of withdrawal or cancellation is not given and the hotel does not give its consent to the cancellation of the contract the agreed hotel services shall be paid regardless of whether the customer avails himself of the contractual services.The hotel must cred- it the income from renting the rooms to other parties as well as for saved expenses. If the rooms are not rented otherwise, the hotel can demand the contractually agreed rate and assess a lump sum for the saved expenses of the hotel. In this case, the customer is obligated to pay at least 90% of the contractually agreed rate for lodging with or without breakfast as well as all-inclusive arrangements with con- tracted services, 70% for half-board and 60% for full-board arrangements. The cus- tomer is entitled to prove that the above-mentioned claim has not accrued at all or has not amounted to the demanded sum.

5 WITHDRAWAL OF THE HOTEL

5.1 Insofar as it was agreed that the customer can withdraw from the contract at no cost within a certain period of time, the hotel is entitled for its part to withdraw from the contract during this period of time if inquiries from other customers regarding the

contractually reserved rooms exist and the customer, upon inquiry thereof by the hotel with a reasonable deadline set, does not waive his right of withdrawal.

  1. 5.2  If an agreed advance payment or an advance payment or a security demanded pursuant to No. 3.6 and/or No. 3.7 is not made even after a reasonable grace period set by the hotel has expired, then the hotel is likewise entitled to withdraw from the contract.

  2. 5.3  Moreover, the hotel is entitled to effect extraordinary withdrawal from the contract for a materially justifiable cause, in particular if

    • -  force majeure or other circumstances beyond the hotel’s control render the fulfill- ment of the contract impossible;

    • -  rooms or spaces are reserved with culpably misleading or false information or concealment regarding essential facts; the identity or solvency of the customer or the purpose of his stay can constitute essential facts;

    • -  the hotel has justified cause to believe that use of the hotel’s services might jeop- ardize the smooth operation of the hotel, its security or public reputation, without being attributable to the hotel’s sphere of control or organization;

    • -  the purpose or the cause of the stay is illegal;

    • -  there is a breach of the above-mentioned No. 1.2.

  3. 5.4  The justified withdrawal by the hotel constitutes no claims for damages for the customer.

6 ROOM AVAILABILITY, DELIVERY AND RETURN

  1. 6.1  The customer does not acquire the right to be provided specific rooms insofar as this is not expressly agreed.

  2. 6.2  Reserved rooms are available to the customer starting at 3:00 p.m. on the agreed arrival date. The customer does not have the right to earlier availability.

  3. 6.3  Rooms must be vacated and made available to the hotel no later than 12:00 noon on the agreed departure date. After that time, on the grounds of the delayed vacat- ing of the room for use exceeding the contractual time, the hotel may charge 50% of the full accommodation rate (list price) for the additional use of the room until 6:00 p.m. (after 6:00 p.m.: 90%). Contractual claims of the customer shall not be estab- lished hereby. The customer is at liberty to prove that the hotel has no or a much lower claim for charges for use of the room.

7 LIABILITY OF THE HOTEL

  1. 7.1  The hotel is liable for harm inflicted on life, limb and physical health. Further it is liable for other damage caused with full intent or gross negligence or due to inten- tional or grossly negligent violation of obligations typical for the contract. A breach of obligation of the hotel is deemed to be the equivalent to a breach of a statutory rep- resentative or vicarious agent. All other claims for damages are excluded, if not de- termined differently in this No. 7. Should disruptions or defects in the performance of the hotel occur, the hotel shall act to remedy such upon knowledge thereof or upon objection by the customer made without undue delay. The customer shall be obliged to undertake actions reasonable for him to eliminate the disruption and to keep any possible damage to a minimum.

  2. 7.2  The hotel is liable to the customer for property brought into the hotel in accordance with the statutory provisions. It recommends the use of the hotel or room safe. If the guest wishes to bring with him money, securities, stocks, bonds or valuables with a value of more than 800 EUR or other things with a value of more than 3500 EUR, a separate safekeeping agreement is necessary.

  3. 7.3  Insofar as a parking space is provided to the customer in the hotel garage or a hotel parking lot, this does not constitute a safekeeping agreement, even if a fee is ex- changed. The hotel only assumes liability for loss of or damage to motor vehicles parked or manoeuvred on the hotel’s property and the contents thereof only pursu- ant to the preceding No. 7.1, sentences 1 to 4.

  4. 7.4  Wake-up calls are carried out by the hotel with the greatest possible diligence. Messages, mail, and merchandise deliveries for guests shall be handled with care. The hotel will deliver, hold, and, for a fee, forward such items (on request). The ho- tel only assumes liability according to the preceding No. 7, sentences 1 to 4.

8 FINAL PROVISIONS

  1. 8.1  Amendments and supplements to the contract, the acceptance of offers or these general terms and conditions should be made in written form. Unilateral amend- ments or supplements by the customer are invalid.

  2. 8.2  For commercial transactions the place of performance and payment as well as, in the event of litigation, including disputes for checks and bills of exchange, the exclu- sive court of jurisdiction is at [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft]. Insofar as a contracting party fulfills the re- quirements of section 38, para. 2 of the German Code of Civil Procedure (ZPO) and does not have a place of general jurisdiction within the country, the courts at [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft] shall have exclusive jurisdiction.

  3. 8.3  The contract is governed by and shall be construed in accordance with German law. The application of the UN Convention on the International Sale of Goods and Con- flict Law are precluded.

  4. 8.4  Should individual provisions of these general terms and conditions be or become invalid or void, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected thereby. The statutory provisions shall also be applicable.

© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Version: November 2014 

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